Das heutige Produkt Microsoft 365 (nachfolgend M365) ist inzwischen eine große Software Suite mit vielen möglichen Anwendungen, die von Microsoft noch ausgebaut und erweitert werden. Das Produkt ist für einen weltweiten Einsatz entwickelt. Nicht in jedem Land und nicht in jeder Branche können die Applikationen im Auslieferungszustand zum Einsatz gebracht werden. Staatliche Vorgaben, etwa zum Datenschutz oder standes- und berufsrechtliche Vorschriften (Compliance) können Anpassungen bei M365 oder sogar Einschränkungen vorsehen.
Das PRW® Compliance Set: M365 ist eine gemeinsame Entwicklung der CBG (Cloud Business Group) IT GmbH (Technologie) www.cloudbusiness.group, PRW Rechtsanwälte (Recht) www.prw.de und PRW Consulting GmbH (Datenschutz) www.prw-consulting.de. Das Produkt PRW® Compliance Set: M365 dient dazu, Compliance Prozesse in der IT aufzuzeigen und sie rechtskonform abzubilden. Das Produkt wird der jeweiligen Compliance-Anforderung der Anwender angepasst.
HINWEIS: Microsoft legt großen Wert auf den Schutz seiner Marken. Soweit in diesem Dokument Marken von Microsoft benannt werden, erfolgt dies unter Anerkennung der ausschließlichen Markenrechte von Microsoft und lediglich zur redaktionellen Klarstellung. Eine Übersicht zu den Marken von Microsoft findet sich z. B. hier: https://www.microsoft.com/en-us/legal/intellectualproperty/trademarks/en-us.aspx.
Weitere Informationen unter: https://prwcomplianceset.de
Sehr geehrte Mandanten,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Coronavirus haben wir weiterhin auf Homeoffice umgestellt. Damit wollen wir zum einen dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um die Gesundheitssysteme nicht zu überfordern. Zum anderen unterstützen wir unsere Mitarbeiter, für die der Ausfall der Schulen und Kindergärten ein Betreuungsproblem verursacht.
Was ändert sich für Sie?
Im Service und in der täglichen Arbeit bleibt für Sie (fast) alles gleich. Wir sind während dieser Zeit wie gewohnt telefonisch und per E-Mail erreichbar. Persönliche Treffen beschränken wir auf ein notwendiges Mindestmaß. Wo immer möglich, bitten wir Sie, gemeinsam mit uns auf Telefon- oder Videokonferenz-Lösungen (Teams) zu wechseln.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen trotz alledem gute Geschäfte und vor allem Gesundheit.
PRW Consulting GmbH
Die PRW Consulting GmbH mit Standorten in München und Kaiserslautern steht seit 2002 für managing compliance. Die zuverlässige Umsetzung und fortlaufende Betreuung unserer Mandanten im Rahmen der DSGVO und des BDSG (neu) hat sich dabei als einer unserer Schwerpunkte herausgebildet.
Unsere Datenschutzbeauftragten sind Spezialisten und arbeiten im Team mit Juristen, IT-Rechtlern und IT-Fachleuten. Wir sind keine Leonardo da Vincis. Deshalb arbeiten wir intern immer im Team, da wir glauben, dass Gesetze in Zeiten der Rechtssicherheitsfindung, die technische, organisatorische und rechtliche Kompetenzen einfordern, gemeinsam und interdisziplinär oder von Universalgenies umgesetzt werden sollten.
Derzeit ist eine Einbindung von Juristen erforderlich, da es sich bei der DSGVO und dem BDSG (neu) um neue Gesetze handelt, bei denen erläuternde und klarstellende Rechtsprechung erst noch entstehen muss. Bis dahin ist gesetzliche Subsumtion gefragt. Zweifelsfrei eine Domäne der Juristen. Ein gut gemachter Vertrag zur Auftragsverarbeitung für Multi-Hybride Umgebungen unter Einbeziehung von Clouddiensten und ausländischem Recht stellt derzeit noch ein große Herausforderung für die Nichtjuristen dar. Irgendwann gibt es für fast alles in den neuen Datenschutzgesetzen Vorlagen. Dann ändert sich der Blick auf die Skill-Struktur der Datenschutzbeauftragten (vielleicht).
Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die jeweilige ordnungsgemäße Verwendung der geschlechterspezifischen Sprachform verzichtet. Die hier einheitlich verwendete männliche Sprachform gilt stellvertretend für alle drei Geschlechtsformen (w/m/d) des Personenstandsgesetzes.