IT-Risk-Management / IT-Revision

PRW Consulting GmbH

Oberstes Gebot einer IT-Infrastruktur ist, dass diese funktioniert. Ein Ausfall der IT kann zu hohen Schäden im Unternehmen führen. Zum Teil lassen sich diese Schäden herunter brechen auf eine persönliche Haftung der Unternehmensleitung. Durch die Vorschriften von GmbH-Gesetz (§43 GmbHG), Aktien-Gesetz (§§91,93 AktG) und KonTraG wurde der Haftungsmaßstab für das Management festgelegt.Um Risiken managen zu können, muss man sie zunächst einschätzen und messbar machen.

Aber auch aus Eigeninteresse, der rechtzeitigen Identifikation von Risiken bzw. Sicherheitslücken der IT, sollte die Geschäftsleitung über ein praxistaugliches IT-Risiko-Management verfügen.

Mit folgenden Lösungen unterstützen wir Sie, ein angemessenes IT-Risikomanagement in Ihrem Unternehmen sicherzustellen: