An betriebliche Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz festgelegt.
Die Anforderungen an die Fachkunde wurden erstmals in dem sog. Ulmer Urteil (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) näher definiert. Datenschutzbeauftragte müssen mit Computerexpertise die Anwendung der Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften beherrschen.
Diese Anforderungen bilden die Grundlagen für die inhaltliche Gestaltung unserer Ausbildung. Neben den rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen sind auch IT-Sicherheit und die praktische Umsetzung der Aufgaben der betrieblichen Datenschutzbeauftragten Inhalte der Ausbildung.