Datenschutz

PRW Consulting GmbH

Gemäß Bundesdatenschutz (BDSG) müssen alle Unternehmen den Datenschutz sicherstellen. Betriebe, in denen mehr als neun Mitarbeiter Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sind per Gesetz verpflichtet, einen Betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der über die entsprechende Qualifikation verfügt. Ausgeschlossen von dieser Funktion sind Personen, die in einer zum Datenschutz konkurrierenden Position tätig sind, z.B. in der IT-Leitung. Eine Alternative hierzu kann der sog. Externe Datenschutzbeauftragte sein. Aktuelle Statistiken, z.B. des Bundesdatenschutzbeauftragten zeigen, dass sich im letzten Jahr die Anzahl der Beschwerden aufgrund von Datenschutzverstößen etwa verdoppelt hat. Zudem belegen aktuelle, öffentlichkeitswirksame Praxisfälle in diesem Bereich, wie hoch der Imageschaden der Firmen bei Verstößen sein kann.

Mit folgenden Lösungen bzw. Leistungen unterstützen wir Sie, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform sicherzustellen.